Das klingt jetzt wirklich ganz einfach.
Man gehe zu einem Notar und Rechtsanwalt, wir nennen diesen jetzt einfach mal der Einfachheit halber Herrn WandHügel. Herr Wandhügel sollte in unserem Auftrag nicht nur ein gemeinsames Testament für mich und meinen Lebenspartner erstellen, nein es lag sogar in seinem Ermessen auch gleich eine Vorsorgevollmacht für beide auszuarbeiten. Eigentlich keine große Herausforderung, so denkt man, da das ja sein täglich Brot ist.
Jetzt gehen wir einmal davon aus, dass Herr Wandhügel irgendwie ein kleines Problem mit Homosexualität hat und dieses dummerweise nicht sagen wollte, weil er einfach den Auftrag mit nehmen wollte. Es ist ja auch kein großer Aufwand. Nun gehen wir weiter davon aus, dass ja so eine homosexuelle Lebenspartnerschaft ein klein wenig anders aufgestellt ist, wie so eine „normale Ehe“. Und jetzt machen wir noch ein i-Tüpfelchen auf alles, denn wir haben als Lebenspartnerschaft zwischen zwei Männern so irgendwie keine Kinder und damit keine Erbnachfolge.
Quizfrage:
Was sollte man man also als Notar und Anwalt bei der Vorsorgevollmacht und dem Testament beachten?
Richtige Antwort:
Das wir ein schwules Paar sind. Meine Güte klingt das einfach. Aber jetzt schauen wir uns doch einmal unsere Verträge an… *stöbert* – Das Herr Wandhügel jetzt irgendwie keine Lust hatte, die Entwürfe der Verträge bzw. Urkunden mit vollem Elan zu erstellen, kann man ganz klar daran erkennen, dass er einfach eine Form-Vorlage aus dem Netz genommen hat (die er übrigens selber auf seiner Webseite anbietet) und dann nur unsere Namen und ein paar persönliche Details abgeändert hat.
Das dies jetzt nicht so auf uns passt, konnten wir ihm leider nicht vermitteln. Die Herausforderung begann aber dann, als er die Rechnung für die „Entwürfe“ in Höhe von 700 Euro übersendete. Das wir jetzt nicht bereit waren, diese im vollem Umfang zu zahlen, kann vielleicht nachvollzogen werden. Aber nicht genug, trotz Zahlung von 20% des Gesamtbetrages mit Hinweis, dass doch bitte die richtigen Daten eingetragen werden sollten, beharrte Herr Wandhügel auf den Kosten für die „Entwürfe“ und drohte sogar mit einer gerichtlichen Vollstreckung.
Aber jetzt kommt der Clou:
Laut unserem Anwalt ist das sogar rechtens, da dem Notar für eine so mangelhafte Arbeit dennoch das Honorar zusteht und wenn wir zahlen würden, könnten wir dieses auf den finalen Vertrag anteilig berechnen lassen.
Jetzt meine Frage an Euch:
Meint Ihr, wir würden dort bei diesem Notar wirklich unsere Testamente und Vorsorgevollmachten abschließen?